Alena Lasaya Agentur
Service für Reiseversicherungen
 

 [Herzlich Willkommen]
 [VISUM PLUS -
 Reiseschutz für den
 ausländischen Gast]
 [Sicherheitspaket für
 den ausländischen Gast]
 [Sicherheitspaket für
 ausländische Gäste-
 gruppen]
 [Sicherheitspaket
 für Au Pairs]
 [Jahres-Krankenvers. für
 beliebig viele Reisen]
 [Auslandsreise-Kranken-
 versicherung für Aufent-
 halte bis zu 5 Jahren]
 [Feedback/Erstkontakt]
 [Persönlicher Kontakt]
 [Links zu mehr Infos]
 [News]
 [Minidolmetscher]
 [Impressum]

News ...
 
 

Aktuelle News zum Thema Reiseversicherungen

News vom
Inhalt
12.9.2006
  Jetzt Reisebustickets Online buchen ... mehr
4.1.2005
  Informationen für visapflichtige Gäste in Deutschland ... mehr
5.1.2005
  NOTRUF-SERVICE ... mehr

 

 


Sofortkontakt

 
Start
Ziel
Alena Lasaya Agentur
- Service für
  Reiseversicherungen
Schleifweg 19
DE - 88451 Dettingen

Unser Status

... News
 
 
Und hier die gesamte Nachricht
 

12.9.2006
Jetzt Reisebustickets Online buchen

Unter dem Link www.Tickets.Lasaya.com können jetzt Reisebustickets Online gebucht werden. Dieser Service steht allen offen für alle verfügbaren Busreisen innerhalb Europas. Bei bestimmte Strecken, z.B. Minsk in den südwesten Deutschlands und zurück sind wir gern behilflich bei der Buchung.

4.1.2005
Informationen für visapflichtige Gäste in Deutschland ...

Ein Visum darf erteilt werden, wenn die Anwesenheit des Ausländers die Interessen der BRD und der EU nicht beeinträchtigen oder gefährden. Der Antragsteller muss nachweisen, dass sein Aufenthalt in der BRD finanziell abgesichert ist. Kann er Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, kann sich auch ein in Deutschland wohnhafter Gastgeber verpflichten, für alle aus dem Aufenthalt entstehenden Kosten einschließlich evtl. Krankenbehandlungskosten aufzukommen. Zuständig für die Aufnahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 82 ff. AuslG sind die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers.

Nach einer intensiven Prüfung der rechtlichen Grundlage haben das Bundesministerium des Inneren und das Auswärtige Amt beschlossen, sogenannte „Reiseschutzversicherungen“ als Ersatz privater Verpflichtungserklärungen nach § 84 AuslG für eine Visumerteilung nicht mehr zu akzeptieren. Das Auswärtige Amt hofft, dass die Fehlvorstellung einiger Antragsteller, allein durch diese Form der Versicherung ein Visum erhalten zu können, künftig vermieden wird. Als Nachweis für den Krankenversicherungsschutz und die Haftung für die Rückführungskosten bleiben die Versicherungen jedoch weiterhin gültig und werden im Visumsverfahren berücksichtigt. Das Auswärtige Amt hat die Auslandsvertretungen gebeten, diesen Unterschied im Vergleich zu einer reinen Absicherung des Krankheitsrisikos bei der Bewertung der vorzulegenden Finanzierungsnachweise zu berücksichtigen. Die einzelnen Voraussetzungen für die Visumerteilung werden von den Auslandsvertretungen festgelegt. Diese sind aufgrund unterschiedlicher Ausgangssituationen in den einzelnen Herkunftsländern verschieden und werden auf den einzelnen Antragsteller und dessen persönliche Verhältnisse abgestellt. Daher muss jeder Antrag einer Einzelfallprüfung unterzogen werden.
Quelle: Auszug aus HanseMerkur News

 

5.1.2005
NOTRUF-SERVICE ...

Unter der Telefonnummer (0180) 5 256 256 (0,12 EUR pro Minute) betreibt die HanseMerkur Reiseversicherung AG einen NOTRUF-SERVICE. Aus dem Ausland ist dieser unter der jeweiligen Vorwahl für Deutschland und dann (180) 5 256 256 zu erreichen, 24-Stunden und WELTWEIT.

Im Schadenfall ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG auch per E-Mail unter reiseleistung@hansemerkur.de zu erreichen.
Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung AG

Stand: 16.9.2006
Aktuelle Seite ausdrucken
 
Fon 0700 ALENA LASAYA* oder 0700 253 62 52 7* • Handy 01520 890 34 12
*Mo.-Fr. 9-18 Uhr 0,12 €/Min., restliche Zeit sowie an Wochenenden und Feiertagen 0,06 €/Min aus dem deutschen Festnetz
..© 2010 by Alena Lasaya Agentur Service für Reiseversicherungen.