12.9.2006
Jetzt Reisebustickets Online buchen
Unter
dem Link www.Tickets.Lasaya.com
können jetzt Reisebustickets Online gebucht werden. Dieser
Service steht allen offen für alle verfügbaren Busreisen
innerhalb Europas. Bei bestimmte Strecken, z.B. Minsk in
den südwesten Deutschlands und zurück sind wir gern behilflich
bei der Buchung.
4.1.2005
Informationen für visapflichtige Gäste in Deutschland ...
Ein Visum darf erteilt werden, wenn die Anwesenheit des
Ausländers die Interessen der BRD und der EU nicht beeinträchtigen
oder gefährden. Der Antragsteller muss nachweisen, dass
sein Aufenthalt in der BRD finanziell abgesichert ist. Kann
er Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren,
kann sich auch ein in Deutschland wohnhafter Gastgeber verpflichten,
für alle aus dem Aufenthalt entstehenden Kosten einschließlich
evtl. Krankenbehandlungskosten aufzukommen. Zuständig für
die Aufnahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach
§§ 82 ff. AuslG sind die deutschen Ausländerbehörden am
Wohnort des Einladers.
Nach einer intensiven Prüfung der rechtlichen
Grundlage haben das Bundesministerium des Inneren und das
Auswärtige Amt beschlossen, sogenannte „Reiseschutzversicherungen“
als Ersatz privater Verpflichtungserklärungen nach § 84
AuslG für eine Visumerteilung nicht mehr zu akzeptieren.
Das Auswärtige Amt hofft, dass die Fehlvorstellung einiger
Antragsteller, allein durch diese Form der Versicherung
ein Visum erhalten zu können, künftig vermieden wird. Als
Nachweis für den Krankenversicherungsschutz und die Haftung
für die Rückführungskosten bleiben die Versicherungen jedoch
weiterhin gültig und werden im Visumsverfahren berücksichtigt.
Das Auswärtige Amt hat die Auslandsvertretungen gebeten,
diesen Unterschied im Vergleich zu einer reinen Absicherung
des Krankheitsrisikos bei der Bewertung der vorzulegenden
Finanzierungsnachweise zu berücksichtigen. Die einzelnen
Voraussetzungen für die Visumerteilung werden von den Auslandsvertretungen
festgelegt. Diese sind aufgrund unterschiedlicher Ausgangssituationen
in den einzelnen Herkunftsländern verschieden und werden
auf den einzelnen Antragsteller und dessen persönliche Verhältnisse
abgestellt. Daher muss jeder Antrag einer Einzelfallprüfung
unterzogen werden.
Quelle: Auszug aus HanseMerkur News
5.1.2005
NOTRUF-SERVICE ...
Unter der Telefonnummer (0180) 5 256 256 (0,12
EUR pro Minute) betreibt die HanseMerkur Reiseversicherung
AG einen NOTRUF-SERVICE. Aus dem Ausland
ist dieser unter der jeweiligen Vorwahl für Deutschland
und dann (180) 5 256 256 zu erreichen, 24-Stunden
und WELTWEIT.
Im Schadenfall ist die HanseMerkur
Reiseversicherung AG auch per E-Mail unter
reiseleistung@hansemerkur.de
zu erreichen.
Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung AG